Beschlussvorlage - BV Cri SV 936/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller plant den Neubau von zwei Wohngebäuden mit einer Tagespflege und Serviceangeboten im Mehlbeerenweg.

 

Das Vorhaben ist befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans 1/91 „Wohnungsbaugebiet Neustadt“, für den die 5. Änderung erarbeitet wird. Die frühzeitige Beteiligung wurde durchgeführt und die Stellungnahmen wurden abgewogen. Der Entwurf wird derzeit erarbeitet.

 

Mit dem Vorhaben werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten. Die geplante Grundstückszufahrt, die Anlieferung und der Gebäudezugang aus dem Mehlbeerenweg müssen auf die bestehenden Gehwege Rücksicht nehmen. Die Planung ist dahingehend somit noch zu ändern.

 

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, dem Neubau von zwei Wohngebäuden mit Tagespflege und Serviceangeboten im Mehlbeerenweg (Gem. Crivitz, Fl. 30 , Flst. 120, 121, 100, 101), unter der Voraussetzung der Berücksichtigung des Gehweges bei der Planung von Zugängen und Zufahrten, zuzustimmen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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