11.07.2019 - 9 Gemeindliche Beteiligung zum Bauantrag ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wiese erklärt, dass das Vorhaben beim Landkreis eingereicht wurde. Ein überarbeiteter Lageplan liegt inzwischen vor. Eine Genehmigung des Vorhabens kann vor Eintritt der Rechtskraft der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/91 erreicht werden, wenn der Stand nach § 33 BauGB durch den LK bestätigt wird. Die Abwägung muss dazu in der nächsten Stadtvertretersitzung beschlossen werden, dann liegen die Voraussetzungen zur Genehmigung vor.

 

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz stimmt dem Neubau von zwei Wohngebäuden mit Tagespflege und Serviceangeboten im Mehlbeerenweg (Gem. Crivitz, Fl. 30, Flst. 120, 121, 100, 101), unter der Voraussetzung der Berücksichtigung des Gehweges bei der Planung von Zugängen und Zufahrten. Die vorgezogene Umsetzung des Vorhabens, vor Rechtskraft der Bebauungsplanänderung, wird unterstützt. Die entsprechenden Uterlagen werden dem Landkreis übersandt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

7 Ja – Stimmen

0 Nein –Stimmen

  0 Enthaltungen 

 

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Anlagen zur Vorlage