Beschlussvorlage - BV Cri SV 580/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat in ihrer Sitzung am 18.02.2019 den Beschluss zur Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/91 gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung hat stattgefunden. Die Anregungen und Hinweise wurden entsprechen der Zwischenabwägung in die Planung eingearbeitet.

 

Die Planung wurde aufgrund eines vorliegenden Bauantrages im Baufeld 2 überarbeitet.

 

Die Änderungen werden in der Sitzung durch das beauftragte Planungsbüro Architektur und Stadtplanung Beims vorgestellt.

 

Der Stadtvertretung wird durch den Bauausschuss vorgeschlagen, den nachfolgenden Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplans zu fassen, sodass die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen erfolgen kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz stimmt dem vorliegenden Planentwurf und der Begründung zur 5. Änderung des B-Plans Nr. 1/91 „Wohnungsbaugebiet Neustadt“ zu.

 

  1. Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt

 

  1. Der Entwurf der 5. Änderung des B-Plans Nr. 1/91 „Wohnungsbaugebiet Neustadt“ ist
    gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach
    § 3 (2) S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

 

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2(1) S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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