21.07.2022 - 8 Beschluss über Entwurf und Auslegung der 5. Änd...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Grundmann vom Architekturbüro Beims stellt die B-Plan Änderung vor. Die Änderung kann noch nicht abschließend behandelt werden, da der Artenschutzbeitrag fehlt.

Das Protokoll von Herrn Grundmann zu den Änderungen als Anlage 1 zum Protokoll

 

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Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz stimmt dem vorliegenden Planentwurf und der Begründung zur 5. Änderung des B-Plans Nr. 1/91 „Wohnungsbaugebiet Neustadt“ mit folgenden Änderungen zu:

-          Vorgärten sind offene Vegetationsflächen (keine Schottergärten)

-          Kurvenbereiche (Hecken auf 1,20m Höhe) werden im B-Plan gekennzeichnet

-          Ferienwohnungen sind unzulässig, nichtstörende Handwerkerbetriebe sind zulässig

-          Solarmodule müssen keinen Randabstand von 1,50m aufweisen

 

  1. Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt

 

  1. Der Entwurf der 5. Änderung des B-Plans Nr. 1/91 „Wohnungsbaugebiet Neustadt“ ist
    gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach
    § 3 (2) S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2(1) S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

5 Ja – Stimmen

0 Nein –Stimmen

0 Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage