Beschlussvorlage - BV Pin GV 575/21
Grunddaten
- Betreff:
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Gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorbescheid BV 210042
Neubau Wochenendhaus (Finnhütte - konstruktive und energetische Ertüchtigung)
Gemarkung Godern, Flur 1, Flst. 281/1 (Alte Dorfstraße in Godern)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Siraf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bau, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten der Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow
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Entscheidung
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20.04.2021
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Sachverhaltsdarstellung:
Auf o.g. Flurstück ist der Neubau eines Wochenendhauses (Finnhütte – konstruktive und energetische Ertüchtigung) geplant (sh. Anlage).
Die bestehende Finnhütte (ca. 20 m²) soll abgerissen und durch eine neue Finnhütte (ca. 40 m²) ersetzt werden, da ein Abriss und Neubau wirtschaftlicher ist als die Sanierung des bestehenden Gebäudes.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Godern und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden
Das ist vorliegend der Fall.
Die in der näheren Umgebung befindlichen Wochenendhäuser haben Grundflächen zwischen 30 und 40 m².
Im rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan für den Ort Godern ist dieser Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen. Im amtlichen Liegenschaftskataster als Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche.
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 10.05.2021 erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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