Beschlussvorlage - BV Pin GV 575/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist der Neubau eines Wochenendhauses (Finnhütte – konstruktive und energetische Ertüchtigung) geplant (sh. Anlage).

Die bestehende Finnhütte (ca. 20 m²) soll abgerissen und durch eine neue Finnhütte (ca. 40 m²) ersetzt werden, da ein Abriss und Neubau wirtschaftlicher ist als die Sanierung des bestehenden Gebäudes.

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Godern und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden

Das ist vorliegend der Fall.

Die in der näheren Umgebung befindlichen Wochenendhäuser haben Grundflächen zwischen 30 und 40 m².

 

Im rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan für den Ort Godern ist dieser Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen. Im amtlichen Liegenschaftskataster als Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 10.05.2021 erforderlich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorbescheid BV 210042 für den Neubau eines Wochenendhauses (Finnhütte – konstruktive und energetische Ertüchtigung)auf dem Flst. 281/1 der Flur 1 in der Gemarkung Godern.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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