Beschlussvorlage - BV LaB GV 127/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist der Ersatzbau eines Stallgebäudes und Umnutzung zu einem Lagergebäude geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGb zu beurteilen.

Es handelt sich vorliegend um den Ersatzneubau einer zulässigen Nebenanlage zu einer Hauptnutzung.

Gem. § 35 Abs. 2 BauGB (Bauen im Außenbereich) können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 06.01.2020 erforderlich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Langen Brütz erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorbescheid BV 190205 für den Ersatzbau eines Stallgebäudes und Umnutzung zu einem Lagergebäude auf dem Flst. 85/8 der Flur 1 in der Gemarkung Langen Brütz.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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