Beschlussvorlage - BV Cri SV 194/16
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur Aufhebung/Außerkraftsetzung der Satzungen für das Bürgerhaus, das Dorfgemeinschaftshaus Kladow und das Kulturhauses Wessin aufgrund der am 16.11.2015 beschlossenen Nutzungs-und Entgeltordnung zur Nutzung von Räumlichkeiten der Stadt Crivitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anke Podszus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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25.01.2016
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Sachverhaltsdarstellung:
Am 16.11.2015 wurde die neue Nutzungs-und Entgeltordnung zur Nutzung von Räumlichkeiten der Stadt Crivitz durch die Stadtvertretung beschlossen. Diese tritt am 01.01.2016 in Kraft. Aufgrund dessen sind die bestehenden Satzungen bzw. Ordnungen außer Kraft zu setzen und aufzuheben.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt, folgende Satzungen/Ordnung mit Wirkung zum 01.01.2016 außer Kraft zu setzen und aufzuheben:
- Satzung über die Benutzung und Benutzungsgebühren für das Bürgerhaus der Stadt Crivitz vom 12.02.2008
- Benutzungs- und Benutzungsgebührensatzung für das Dorfgemeinschaftshaus der Stadt Crivitz OT Kladow vom16.06.2003
- 1. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Benutzungsgebührensatzung für das Dorfgemeinschaftshaus der Stadt Crivitz OT Kladow vom 22.06.2004
- Benutzungs- und Entgeltordnung zur Nutzung von Räumlichkeiten im Kulturhaus Wessin vom 18.12.2012