Beschlussvorlage - BV Suk GV 581/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V ist der geprüfte Jahresabschluss durch die Gemeindevertretung zu beschließen und in einem gesonderten Beschluss der Bürgermeister zu entlasten.

 

Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes erteilt dem Jahresabschluss 2019 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Unter Verweis auf den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, bestätigt der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz, in seiner Sitzung am 04.07.2023, den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und empfiehlt der Gemeindevertretung Sukow den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2019 zu beschließen und den rgermeister zu entlasten.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sukow beschließt den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2019.

 

Die Gemeindevertretung Sukow erteilt dem rgermeister die Entlastung zum Jahresabschluss 2019.

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Finanzielle Auswirkungen:

Feststellen des Jahresergebnisses in Höhe von 235.078,66 EUR

Einstellen des Jahresergebnisses in den Ergebnisvortrag, welcher sich dadurch auf 1.079.982,48 EUR erhöht.

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Anlagen

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