Beschlussvorlage - BV Cri SV 726/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Grundstück ist der Austausch von Werbeanlagen an einer vorhandenen Tankstelle, der Austausch der Konturbeleuchtung am Fahrbahndach, des Shopgebäudes sowie der Waschhalle und des Logos am Preismast geplant.

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans Nr. 1/90 Gewerbegebiet der Stadt Crivitz. Es sind keine Festsetzungen im B-Plan Nr. 1/90 enthalten, die dem Vorhaben entgegenstehen. Die Erschließung ist gesichert.

 

Die Entscheidung über Maßnahmen zur Sicherung der Bauleitplanung gemäß § 36 Absatz 1 Satz 3 BauGB hinsichtlich einer Veränderungssperre oder die Zurückstellung des Baugesuchs ist bis zum 16.07.2023 erforderlich.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt mitzuteilen, dass keine Maßnahmen zur Sicherung der Bauleitplanung gemäß       § 36 Abs. 1 Satz 3 BauGB zum Bauantrag BA 230524r den Austausch von Werbeanlagen an einer vorhandenen Tankstelle, den Austausch der Konturbeleuchtung am Fahrbahndach, des Shopgebäudes sowie der Waschhalle und des Logos am Preismast auf dem Flurstück 2/18 der Flur 13 in der Gemarkung Crivitz geplant sind.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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