Beschlussvorlage - BV Pin GV 783/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist der Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses geplant. (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Pinnow und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Gemäß § 34 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Der Landkreis hat für das Vorhaben bereits ein positiver Bauvorbescheid erteilt.

 

Gem. § 36 BauGB ist das gemeindliche Einvernehmen bis zum 13.06.2023 erforderlich.  

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Pinnow empfiehlt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag BA 230251 r den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Flst. 6/7 der Flur 1 in der Gemarkung Petersberg.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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