Beschlussvorlage - BV Cri SV 691/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Es liegt ein Schreiben der Neuen Lübecker Norddeutsche Baugenossenschaft eG vor in dem um Mitteilung gebeten wird, ob einer Nutzung als Solarpark zugestimmt wird.

 

Es handelt sich um eine Teilfläche des Grundstücks in der Lindenallee in der Gemarkung Crivitz, Flur 30, Flurstück 74 und Flurstück 80.

 

r die Fläche ist im Flächennutzungsplan Wohnbaufläche ausgewiesen. Ebenso befindet sich das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/91 Neustadt. Dort sind die Flächen als allgemeines Wohngebiet festgesetzt.

 

Es wird empfohlen, dass die Erzeugung von erneuerbaren Energien durch Errichtung von Photovoltaikanlagen im städtischen Bereich auf und an Gebäuden umgesetzt wird. Freiflächenphotovoltaikanlagen sollten außerhalb der Wohnbereiche in Bereichen, die den landesplanerischen Zielen entsprechen (Bahn-, Autobahntrassen, Kiesabbauflächen, etc.), entwickelt werden.  

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt zu der vorliegenden Anfrage zur Errichtung einer Photovoltaikanlage in der Lindenallee in Crivitz mitzuteilen, dass das Projekt seitens der Stadt keine Zustimmung findet.

Die Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/91 Neustadt und sind als allgemeines Wohngebiet zu Wohnzwecken festgesetzt. Die Erzeugung von erneuerbaren Energien aus Photovoltaik soll im städtischen Bereich auf und an Gebäuden umgesetzt werden. Freiflächenphotovoltaikanlagen sollen außerhalb der Wohnbereiche in Bereichen, die den landesplanerischen Zielen entsprechen, entwickelt werden.  

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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