Beschlussvorlage - BV Dob GV 533/23

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Alle Gemeinden wurden von der Präsidentin des Landgerichtes Schwerin aufgefordert, eine Vorschlagsliste für die o.g. Schöffenwahl aufzustellen. Dabei hat die Gemeinde Dobin am See für zwei Vorschläge mindestens vier Kandidaten zu benennen, da in die Vorschlagsliste mindestens doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber aufzunehmen sind wie die erforderliche Zahl der Vorschläge.

Bis zur Erstellung der Beschlussvorlage lagen leider nur zwei Bewerbungen vor.

Entsprechend der Verwaltungsvorschrift vom 04.Mai 2022 (Amtsblatt M-V 2022,242) sind die Vorschlagslisten für das Schöffenamt/ Erwachsenenschöffen durch die Gemeinden bis zum 01. Mai 2023 aufzustellen und bis zum 01. Juni 2023 öffentlich auszulegen. Danach erfolgt die Einreichung der Vorschlagslisten und möglicher Einsprüche an das Amtsgericht.

Voraussetzung für die Wahl als Schöffe sind u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit sowie ein Mindestalter von 25 und höchstens 69 Jahren zum Stichtag 01.01.2024. Der /die Bewerber(in) soll über soziale Kompetenz verfügen und nicht hauptamtlich in der Justiz arbeiten oder Religionsdiener sein.

Weitere Vorschläge können bis zur Sitzung gemacht werden.

Bestätigt ist ein Vorschlag, wenn 2/3 Mehrheit der anwesenden Gemeindevertreter (mindestens die Hälfte der gesetzlichen Anzahl der Gemeindevertreter) mit „Ja“ stimmt.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 Die Gemeindevertretung Dobin am See beschließt über die beim Amtsgericht Schwerin für die Schöffenwahl für die Wahlperiode 2024-2028 vorzuschlagenden Bewerber:

                                                            Ja- Stimmen       Nein  Stimmen    Stimmenthaltung

Löchter, Hans-Otto

Brandt, Georg

 

………………………………..

 

…………………………………

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...