Beschlussvorlage - BV Pin GV 762/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstücken ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage geplant (sh. Anlage).

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Pinnow und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden

Das ist vorliegend der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 20.04.2023 erforderlich.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 221570 r den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf den Flst. 59/6, 59/5 der Flur 1 in der Gemarkung Pinnow.

Hinweis:

Die Zufahrt ist gesondert bei der Gemeinde zu beantragen.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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