Beschlussvorlage - BV LaB GV 207/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist der Ersatzneubau eines Angelstegs am Hofsee geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Gem. § 35 Abs. 2 BauGB (Bauen im Außenbereich) können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Belange des Naturschutzes werden durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises geprüft.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 25.01.2023 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Langen Brütz erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 221198 r den Ersatzneubau eines Angelstegs am Hofsee auf dem Flst. 232 der Flur 1 in der Gemarkung Kritzow.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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