Beschlussvorlage - BV LaB GV 206/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag BA 221366
Umbau und Sanierung einer Doppelhaushälfte, Errichtung von zwei Gauben
Gemarkung Kritzow, Flur 1, Flst. 383/4 (Richenberger Weg 5)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Siraf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Langen Brütz
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Entscheidung
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14.12.2022
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Sachverhaltsdarstellung:
Auf o.g. Flurstück sind der Umbau und die Sanierung einer Doppelhaushälfte sowie die Errichtung von zwei Gauben geplant (sh. Antragsunterlagen).
Das Vorhaben befindet sich in einer Splittersiedlung im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.
Gem. § 35 Abs. 2 BauGB (Bauen im Außenbereich) können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Das ist vorliegend der Fall.
Es handelt sich um eine untergeordnete zulässige Erweiterung einer genehmigten Hauptnutzung.
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 25.01.2023 erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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