Beschlussvorlage - BV Pin GV 740/22

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Die Eigentümer des Grundstücks in der Gemarkung Godern, Flur 1, Flst. 283 haben einen Antrag auf Verbreiterung der Grundstückszuwegung gerstellt. Weitere Angaben sind nicht bekannt. Die Gründe für das Vorhaben liegen in der Barrierefreiheit der Zuwegung und die verschiedenen Höhen der vorhandenen Bordsteine.

 

Aus Sicht der Verwaltung spricht auf Grund der Lage des Grundstückes nichts gegen eine Zustimmung. Die Zufahrt sollte nich mindestens 4 m und maximal 5 m breit sein.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Pinnow empfiehlt dem Bürgermeister dem Antrag auf Bordsteinabsenkung und Verbreiterung der Zufwegung auf mind. 4 m und maximal 5 m, für das Grundstück in der Gemarkung Godern, Flur 1, Flst. 283 unter folgenden Bedingungen zuzustimmen:

 

  1. Die Kosten zur Herstellung der Zufahrt gehen vollständig zu Lasten des Antragstellers

 

  1. Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.

 

  1. Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.

 

  1. Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.

 

  1. Als Abschluss zur Fahrbahnkante ist ein Rundbordstein zu setzen und fachgerecht zu vergießen.

 

  1. Die Zufahrt ist in gebundener Bauweise herzustellen (z.B. Pflaster) und analog (Optik) zum Geh- und Radweg (sofern vorhanden) zu gestalten.

 

  1. Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monate nach Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün anzuzeigen.

 

  1. Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Gemeinde Pinnow, sowie das Amt Crivitz behalten sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...