Beschlussvorlage - BV Cri SV 617/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Grundstück ist der Neubau eines Pferdestalls geplant (siehe Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Gemäß § 35 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben am Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es wie hier einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Das ist vorliegend der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 30.10.2022 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA221078 für den Neubau eines Pferdestalls auf den Flurstücken 101/4 und 118/4 der Flur 1 in der Gemarkung Basthorst zu erteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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