Beschlussvorlage - BV Pin GV 722/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist die Errichtung eines Metallzaunes zur Grundstückseinfriedung im Straßenbereich mit einer Höhe von max. 1,00 m geplant (sh. Antragsunterlagen). Von den Festsetzungen zur Einfriedung hinsichtlich Zaunmaterial und Zaunhöhe wird eine isolierte Abweichung beantragt.

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 5 AAm Stall“.

Gemäß B-Plan ist zu Einfriedungen folgendes festgesetzt:

Die Grundstücksseiten, die an die Wohn- und Erschließungsstraße grenzen, müssen auf mind. 1,50 m Tiefe von der Straßenbegrenzungslinie aus einsehbar sein.

Die Höhe der Einfriedung darf max. 0,70 m betragen. Im Straßenbereich sind Hecken, Holzzäune und Mauern bis zu einer Höhe von max. 0,70 m über Straßenoberkante zulässig.

 

Nach § 67 Abs. 1 LBauO M-V können Abweichungen zugelassen werden, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen, insbesondere den Anforderungen des § 3 Absatz 1 vereinbar sind.

Das heißt, gemäß § 3 Absatz 1 sind Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und in Stand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.

 

Das ist vorliegend der Fall.

Gemäß § 67 Abs. 3 LBauO M-V entscheidet die Gemeinde bei verfahrensfreien Vorhaben über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur isolierten Abweichung für die Errichtung eines Metallzaunes mit einer Höhe von max. 1,00 m auf den Flst. 98/42 und 81/4 der Flur 1 in der Gemarkung Petersberg.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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