Beschlussvorlage - BV Cri SV 602/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Grundstück ist die Sanierng und Erweiterung des Mehrzweckgebäudes geplant (siehe Antragsunterlagen). Es handelt sich bei dem Grundstück um eine Fläche für Versorgungsanlagen (Abwasser).

 

Das Grundstück befindet sich im sogenannten Außenbereich. Sonstige Vorhaben können gemäß § 35 BauGB im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 08.10.2022 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 220969 für die Sanierung und Erweiterung des Mehrzweckgebäudes auf den Flurstücken 10/1 und 12 der Flur 30 in der Gemarkung Crivitz zu erteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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