Beschlussvorlage - BV Dob GV 503/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist die Erweiterung einer Sanitär- und Waschanlage auf der Naturcampinganlage Retgendorf geplant (sh. Antragsunterlagen).

Die Erweiterung soll mit einer Naturholzfassade mit einer Dachdeckung aus grauen PVC – Bahnen erfolgen.

 

Das Vorhaben befindet sich außerhalb der geschlossenen Ortschaft Retgendorf und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Es handelt sich vorliegend um eine zulässige Erweiterung einer genehmigten Hauptnutzung.

Gem. § 35 Abs. 2 BauGB (Bauen im Außenbereich) können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 08.10.2022 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Dobin am See erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 220860 für die Erweiterung einer Sanitär- und Waschanlage auf der Naturcampinganlage Retgendorf auf dem Flst. 90 der Flur 1 in der Gemarkung Retgendorf.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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