Beschlussvorlage - BV Cri SV 600/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Grundstück ist eine Umbaumaßnahme zur Ertüchtigung des Brandschutzes in der Regionalen Schule geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich und ist nach § 34 Absatz 1 BauGB zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücks-fläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das ist hier der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 01.10.2022 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz  empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 220878 für eine Umbaumaßnahme zur Ertüchtigung des Brandschutzes auf dem Flurstück 69/24, Flur 30 in der Gemarkung Crivitz zu erteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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