Beschlussvorlage - BV Pin GV 699/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist der Rückbau des alten Wohngebäudes mit anschließendem Neubau eines größeren Wohngebäudes an selber Stelle geplant (sh. Anlage).

Für das alte Wohngebäude wurde im Jahr 2001 die Baugenehmigung zur Nutzungsänderung der Garage in ein Wohnhaus erteilt. Nunmehr soll das alte Wohngebäude (7,99 x 4,99 m) durch einen Neubau (11,00 x 7,87 m) ersetzt werden.

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Godern und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden

Das ist vorliegend der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 30.07.2022 erforderlich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorbescheid BV 220087 für den Rückbau des alten Wohngebäudes mit anschließendem Neubau eines größeren Wohngebäudes an selber Stelle auf dem Flst. 387 der Flur 1 in der Gemarkung Godern.

Hinweis:

Die Zufahrt ist gesondert bei der Gemeinde zu beantragen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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