Beschlussvorlage - BV Pin GV 681/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstücken ist die Errichtung eines Kaltwintergartens geplant (sh. Anlage).

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Pinnow und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden

Das ist vorliegend der Fall.

 

Eine eingetragene Baulast des Nachbarn liegt bereits vor.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 16.05.2022 erforderlich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 220188 für die Errichtung eines Kaltwintergartens auf den Flst. 58/6, 58/11, 60/3 der Flur 1 in der Gemarkung Pinnow.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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