Beschlussvorlage - BV LaB GV 191/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück sind der Anbau eines Wintergartens an das Bauernhaus mit Stallscheune und die Errichtung einer Doppelgarage geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich außerhalb der geschlossenen Ortschaft Langen Brütz und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Es handelt sich vorliegend um eine zulässige Erweiterung und eine zulässige Nebenanlage zu einer genehmigten Hauptnutzung.

Gem. § 35 Abs. 2 BauGB (Bauen im Außenbereich) können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB war bis zum 07.03.2022 erforderlich. Da bis dahin kein Beschluss durch die Gemeindevertretung mehr möglich war, ist das gemeindliche Einvernehmen bereits im Rahmen einer Eilentscheidung durch den Bürgermeister erteilt worden.

Diese Eilentscheidung ist durch die Gemeinde Langen Brütz nunmehr zu bestätigen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Langen Bütz bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag BA 211509 für den Anbau eines Wintergartens an das Bauernhaus mit Stallscheune und die Errichtung einer Doppelgarage auf dem Flst. 7/1 der Flur 1 in der Gemarkung Langen Brütz.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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