Beschlussvorlage - BV Cri SV 518/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist der Umbau, die Sanierung und der Teilabbruch eines Mehrfamilienhause und die Errichtung vn 6 Stellplätzen geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das ist vorliegend der Fall.

 

Laut Zweckverband Schweriner Umland ist kein Anschluss am vorhandenen Regenwasser-kanal vorhanden. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Problem mit der Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers aus der Umgebungsbebauung besteht und in absehbarer Zeit eine technische Lösung hierzu gesucht wird, die den Zufahrtsbereich auf dem Flurstück 8/2 und 8/1 betreffen könnte.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 31.03.2022 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz  empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 211796 für den Umbau, die Sanierung und den Teilabbruch eines Mehrfamilienhauses und die Errichtung von 6 Stellplätzen auf dem Flurstück 9, Flur 37 in der Gemarkung Crivitz zu erteilen.

 

Die geplante Versickerung des Niederschlagswassers auf dem Baugrundstück wird problematisch. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Problem mit der Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers aus der Umgebungsbebauung besteht und in absehbarer Zeit eine technische Lösung hierzu gesucht wird, die den Zufahrtsbereich auf dem Flurstück 8/2 und 8/1 betreffen könnte.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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