Beschlussvorlage - BV Cri SV 516/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist die Änderung der Dachkonstruktion im Zuge der Brandschadensanierung eines vorhandenen Wohnhauses geplant (sh. Antragsunterlagen). 

 

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich und ist somit nach §34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhanben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das ist vorliegend der Fall.

 

Die Zufahrt ist vorhanden. Die Entsorgung des anfallenden Regenwassers wird in das vorhandene System eingebunden.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 24.03.2022 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 220005 für die Änderung der Dachkonstruktion im Zuge der Brandschadensanierung eines vorhandenen Wohnhauses auf dem Flurstück 58 der Flur 38 in der Gemarkung Crivitz zu erteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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