Beschlussvorlage - BV Pin GV 670/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist die Erweiterung der Ferienanlage durch Neubau eines Doppelferienhauses geplant (sh. Anlage).

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Pinnow und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden

Das ist vorliegend der Fall.

Die Gesamtgrundfläche beträgt 69 m² und die Dachneigung 30°.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 21.03.2022 erforderlich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 211703 für die Erweiterung der Ferienanlage durch Neubau eines Doppelferienhauses auf dem Flst. 151/43 der Flur 1 in der Gemarkung Pinnow.

Hinweis:

Die Zufahrten sind gesondert bei der Gemeinde zu beantragen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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