Beschlussvorlage - BV Pin GV 668/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist die Aufstellung von 2 Technikcontainern zur (Warm-) Wasseraufbereitung als Ersatzbau geplant (sh. Antragsunterlagen).

Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen VEP Nr. 1 "Betonmischanlage" der Gemeinde Pinnow.

Mit der geplanten Größe von 6,05 x 2,44 m überschreitet das Vorhaben die im VEP Nr. 1 festgesetzte Baugrenze. Daher wird gleichzeitig eine Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze beantragt.

 

Gemäß § 31 (2) BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, die Befreiung erfordern oder

2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder

3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde

und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Gemäß § 6 Abs. 2 müssen die Abstandsflächen auf dem Grundstück selbst liegen. Das ist vorliegend ebenfalls der Fall.

 

Für das Vorhaben ist das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 211284 zur Aufstellung von 2 Technikcontainern zur (Warm-) Wasseraufbereitung als Ersatzbau auf dem Flst. 309/2 der Flur 2 in der Gemarkung Pinnow.

Der Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans hinsichtlich Überschreitung der Baugrenze wird zugestimmt.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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