Beschlussvorlage - BV Cri SV 488/21

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist der Neubau eines Betriebsgebäudes und Telekommunikations-gebäudes im vorhandenen Umspannwerk geplant (sh. Antragsunterlagen). Hierzu gehören Geländeplanierung, Begrünung, Neubau Betriebsgebäude und TK-Gebäude, Neubau / Umbau von Kabelkanälen/-gräben sowie Schutzrohrverlegung, Neubau/ Umbau von Einfriedungen, befestigten Flächen, Neubau von Entwässerungsleitungen für Regenwasser, sanitäres Schmutzwasser und Neubau einer Trinkwasserleitung.

 

Das Vorhaben befindet sich in einer Gemengelage und ist nach § 34 Absatz 1 BauGB zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücks-fläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das ist hier der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 09.02.2022 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz  empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 211601 für den Neubau im vorhandenen Umspannwerk, Neubau eines Betriebsgebäudes und Telekomunikations-gebäudes auf dem Flurstück 49/5, 49/8, Flur 30 in der Gemarkung Crivitz zu erteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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