Beschlussvorlage - BV Cri SV 482/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist die Erweiterung und Umbau eines Wohnhauses geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung. Öffentiche Belangen werden nicht beeinträchtigt und die Erschließng ist gesichert. Demnach ist das Vorhaben zulässig.

 

Die Zufahrt ist vorhanden. Das anfallende Regenwasser wird vor Ort versickert.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 26.01.2022 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 211469 für die Erweiterung und den Umbau eines Wohnhauses auf dem Flurstück 28/5 der Flur 17 in der Gemarkung Crivitz zu erteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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