Beschlussvorlage - BV Tra GV 303/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o.g. Flurstück ist nunmehr der Neubau eines Nebengebäudes mit Doppelgarage, Werkstatt und Zerwirk-/Kühlraum (vorher Aufenthaltsraum) geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der 1. Änderung der Abrundungssatzung für den Ortsteil Tramm und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn sich die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche, die durch das Vorhaben überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Das Regenwasser wird auf dem Baugrundstück versickert. Die Zufahrt zur Gemeindestraße ist vorhanden.

 

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB ist bis zum 15.11.2021 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Tramm erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum geänderten Bauantrag BA 210793  für den Neubau eines Nebengebäudes mit Doppelgarage, Werkstatt und Zerwirk-/ Kühlraum auf dem Flurstück 165/1 und 165/2 der Flur 1 in der Gemarkung Tramm.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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