Beschlussvorlage - BV Cri SV 415/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist der Neubau eines Spielgerätehauses geplant (sh. Antragsunter lagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das ist vorliegend der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 30.10.2021 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz  empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 211178 für den Neubau eines Spielgerätehauses auf dem Flurstück 121, Flur 33 in der Gemarkung Crivitz zu erteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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