Beschlussvorlage - BV Dob GV 422/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Durch die Betreiber des Ferienparks Retgendorf wurde ein Antrag auf Änderung des B-Plans Nr. 5 „Feriensiedlung OT Retgendorf Kiefernweg 1 – 13“ gestellt (sh. Anlage).

 

Der B-Plan Nr. 5 wurde am 03.04.2008 rechtskräftig. Die Gemeinde Dobin am See beabsichtigte mit der Aufstellung des B-Plans die Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Stärkung des Tourismus in der Region durch den Ausbau und die Neuordnung der Feriensiedlung.

Im wirksamen F-Plan der Gemeinde Dobin am See sind diese Flächen als Sondergebiet Erholung (Wochenend- und Ferienhäuser) ausgewiesen.

 

Mit der beantragten Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung eines Wochenendhauses in ein Wohnhaus mit entsprechenden Nebenanlagen geschaffen werden. Dieses Wohnhaus soll zukünftig als Betriebsleiterwohnhaus zum in unmittelbarer Nähe liegenden Ferienpark (VEP Nr. 3 „Feriensiedlung“) genutzt werden.

Ob auch eine Änderung des VEP Nr. 3 zur Ausweisung eines Betriebsleiterwohnhauses erforderlich wird, muss in einer Vorabstimmung mit dem Landkreis geklärt werden.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Dobin am See stimmt einer Änderung des B-Plans Nr. 5 „Feriensiedlung OT Retgendorf Kiefernweg 1 – 13“ zu.

Vor Aufstellungsbeschluss hat durch den Antragsteller / Planer eine Vorabstimmung mit dem Landkreis über den Planungsumfang zu erfolgen.

Außerdem ist eine Grundzustimmungserklärung (vorbereitender Städtebaulicher Vertrag) vorzulegen.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

Die Kosten eines Änderungsverfahrens werden durch die Antragsteller getragen.

 

 

 

 

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Anlagen

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