Beschlussvorlage - BV Tra GV 283/21-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bürgermeister hat am 05.07.2021 für den Bauantrag BA 210793 zum

Neubau eines Nebengebäudes mit Doppelgarage, Werkstatt und Aufenthaltsraum folgende Eilentscheidung getroffen:

 

„Die Gemeinde Tramm erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 210793  für den Neubau eines Nebengebäudes mit Doppelgarage, Werkstatt und Aufenthaltsraum auf dem Flurstück 165/1 und 165/2 der Flur 1 in der Gemarkung Tramm.“

 

Begründung:

Die Eilentscheidung durch den Bürgermeister wurde dringend erforderlich, weil die Entscheidung über den Bauantrag durch Beschluss der Gemeindevertretung bis zum 01.08.2021 zu treffen und bis dahin keine Sitzung der Gemeindevertretung vorgesehen war.

 

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB war bis zum 10.08.2021 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Tramm genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 39 Abs. 3 KV M-V vom 05.07.2021 über das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 210793  Neubau eines Nebengebäudes mit Doppelgarage, Werkstatt und Aufenthaltsraum für den auf dem Flurstück 165/1 und 165/2 der Flur 1 in der Gemarkung Tramm.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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