26.08.2021 - 7 Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeist...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Behr erläutert den Sachverhalt.

 

Auftrag Amt: Es wird durch die Gemeindevertreter gebeten, in Zukunft die Adresse für die die Bauantrag gestellt wird immer in die Beschlussvorlage aufzunehmen.

 

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Beschluss:

Die Gemeinde Tramm genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 39 Abs. 3 KV M-V vom 05.07.2021 über das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 210793  Neubau eines Nebengebäudes mit Doppelgarage, Werkstatt und Aufenthaltsraum für den auf dem Flurstück 165/1 und 165/2 der Flur 1 in der Gemarkung Tramm.

 

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Abstimmungsergebnis:

7Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage