Beschlussvorlage - BV Dob GV 420/21

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstücken ist die Verlegung der vorhandenen Betriebstankstelle für landwirtschaftliche Maschinen von Gut Rubow geplant. Die vorhandene Tankstelle soll aus einer Halle unter ein Vordach verlegt werden. Er werden 20.000 Liter Dieselkraftstoff in einem Metalltank gelagert (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Rubow. Die nähere Umgebung entspricht einem dörflichen Wohngebiet gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Gemäß § 5 a BauNVO dienen Dörfliche Wohngebiete dem Wohnen sowie der Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen und nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben. Zulässig sind u.a. Wohngebäude und Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetriebe und die dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäude. Ausnahmsweise können zugelassen werden Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und die dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäude sowie Tankstellen.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 26.09.2021 erforderlich.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Dobin am See erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 201719 für die Verlegung der vorhandenen Betriebstankstelle für landwirtschaftliche Maschinen von Gut Rubow auf den Flst. 49/2 und 50 der Flur 1 in der Gemarkung Rubow.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...