Beschlussvorlage - BV Cri SV 382/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

  Der Eigentümer des Gründstückes in der Gemarkung Crivitz, Flur 10, Flurstück 73/3 hat einen Antrag auf Herstellung einer Zufahrt gestellt. Die hergestellte Zufahrt soll 5,5 Meter betragen. Für diesen Bereich gibt es keine festgelegten Vorgaben. Einer Zufahrt mit einer Breite von 5,5 Metern ist als ortsüblich einzustufen.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag unter den in der  Beschlussvorlage genannten Voraussetzungen zuzustimmen

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt dem Antrag auf Herstellung der Zufahrt von 5,5 Meter für das Grundstück in der Gemarkung Crivitz, Flur 10, Flurstück 73/3 unter folgenden Bedingungen zuzustimmen.

 

  1.  Alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.

 

  1. Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.

 

  1. Als Abschluss zur Fahrbahnkante ist ein Rundbordstein einzubauen und eine fachgerechte Versiegelung der entstandenen Fugen vorzunehmen.

 

  1. Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.

 

  1. Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.

 

  1. Die Zufahrt is in gebundener Bauweise herzustellen (z.B. Pflaster) und analog (Optik) zum Geh- und Radweg (sofern vorhanden) zu gestalten.

 

  1. Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monate nach Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün anzuzeigen.

 

Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Stadt Crivitz, sowie das Amt Crivitz behält sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers

 

 

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Anlagen

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