Beschlussvorlage - BV Cri SV 367/21-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Die Bürgermeisterin der Stadt Crivitz trifft für den Bauantrag BA 170580 entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 15.07.2021 folgende Entscheidung:

 

„Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz  beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA170580 zum Neubau eines Vierfamilienhauses auf dem Flurstück 97, Flur 36 in der Gemarkung Crivitz zu versagen.

 

Begründung: 

-siehe Anlage-

 

Begründung zur Eilentscheidung

Die Eilentscheidung durch die Bürgermeisterin wurde dringend erforderlich, weil die Entscheidung über den Bauantrag BA170580 durch Beschluss der Stadtvertretung bis zum 07.08.2021 zu treffen und bis dahin keine Sitzung der Stadtvertretung vorgesehen war.

 

Der Antragsteller hat seinen Antrag überarbeitet und plant die Errichtung eines Vierfamilienhauses auf dem o. g. Grundstück. Das in der Stellungnahme der Stadt Crivitz empfohlene Mansarddach wurde nunmehr in die Antragsunterlagen eingearbeitet. Die Firsthöhe hat sich gegenüber dem letzten Entwurf um 0,30 m verringert.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Crivitz genehmigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin gemäß § 39 Abs. 3 KV M-V vom 29.07.2021 zum Bauantrag BA 170580 für den Neubau eines Vierfamilienhauses auf dem Flurstück 97, Flur 36, Gemarkung Crivitz.

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...