Informationsvorlage - IV Pin GV 602/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Im Zuge der geplanten Löschwassererweiterung in der Gemeinde Pinnow musste festgestellt werden, dass die geplante Brunnenbohrung im Ortsteil Godern, Am Mühlensee, nicht umgesetzt werden kann, da dieser Bereich in der Trinkwasserschutzzone IIIa liegt.

Aus der letzten Hauptausschusssitzung wurde das Amt gebeten zu prüfen, ob die Bohrung an einem anderen Standort erfolgen kann.

 

Aus den beigefügten Anlagen ist ersichtlich, dass die gesamte Ortslage Godern, sowie die angrenzenden Außenflächen, in der TWSZ IIIa liegen.

Zudem erhalten Sie weitere Anlagen (Luftbild mit allen Trinkwasserschutzzonen, der Anlage 2 des Katalogs der Verbote und Nutzungsbeschränkungen in den Schutzzonen, Luftbild mit allen gemeindlichen Flächen und einen Kartenauszug aus der evtl. in Frage kommenden Teilfläche aus dem Flurstück 350, Flur 1, Godern).

 

Nach dem derzeitigen Stand muss davon ausgegangen werden, dass die Bereitstellung von Löschwasser nur mit dem Einbau von Zisternen erfolgen kann.

 

Zusätzlich wurde in der letzten Bauausschusssitzung (17.06.2021) das Amt beauftrag, eine Pro und Contra Liste für die einzelnen Standorte für Zisternen in der Ortslage Godern zu erarbeiten und alternative Standorte zu suchen.

 

Bei Betrachtung der gemeindlichen Flächen muss festgehalten werden, dass es keine Auswahl an gemeindeeigenen Flächen gibt, die die erforderliche Größe aufweisen und zudem frei von großem Baumbewuchs in der näheren Umgebung sind (Traufbereich/Wurzelbereich). Am ursprünglich geplanten Standort Am Mühlensee (nord-östlicher Bereich) sind die Voraussetzungen für den Bau einer Zisterne ebenfalls nicht gegeben. Auch ist fraglich, ob für die Grünfläche im Rondell der Buswendeschleife eine naturschutzrechtliche Genehmigung aufgrund des Baumbestandes erteilt werden würde.

 

Lediglich eine Teilfläche vom gemeindlichen Flurstück 350, Flur 1 in Godern (siehe Anlage) könnte die Voraussetzungen erfüllen, jedoch ist diese Teilfläche aktuell verpachtet.

 

Für den zweiten Standort (süd-westlicher Bereich) könnte eine hinter liegende Fläche vom Strandgrundstück genutzt werden. Weitere Flächen konnten in diesem Bereich ebenfalls nicht ermittelt werden.

 

Aufgrund des Flächenmangels ist eine Erstellung der  gewünschte Pro und Contra Liste nicht möglich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

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Anlagen

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