17.08.2021 - 12 Informationen zu den Trinkwasserschutzzonen in ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Im Zuge der geplanten Löschwassererweiterung in der Gemeinde musste festgestellt werden, dass die geplante Brunnenbohrung im Ortsteil Godern „Am Mühlensee“ nicht umgesetzt werden kann, da der Bereich in der Trinkwasserschutzzone IIIa liegt.

„Am Mühlensee“ ist das Brunnenbohren statt der Zisterne in der Buswendeschleife favorisiert.

Einstimmig wird beschlossen, dass statt dem Zisternenstandort am Goderner See, der Standort an der „Alten Dorfstraße“ am Kriegerdenkmal durch das Amt überprüft werden soll.

 

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Anlagen zur Vorlage