Beschlussvorlage - BV Cri SV 368/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist der Neubau eins Betriebsleiterwohnhauses mit Garage geplant . Die Stadt Crivitz hat das gemeindliche Einvernehmen bereits in der Sitzung am 19.11.2020 erteilt. Nunmehr wird eine Änderung des Antrags hinsichtlich des Standortes beantragt (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Gemäß § 35 (1) BauGB ist ein Vorhaben am Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es,

wie hier, einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 28.08.2021 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA201013 für den Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage – 1. Änderung (Fenstergrößen) und Standort auf dem Flst. 74/3 der Flur 1 in der Gemarkung Crivitz zu erteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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