Beschlussvorlage - BV Cri SV 367/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller hat seinen Antrag überarbeitet und plant die Errichtung eines Vierfamilienhauses auf dem o. g. Grundstück. Das in der Stellungnahme der Stadt Crivitz empfohlene Mansarddach wurde nunmehr in die Antragsunterlagen eingearbeitet. Die Firsthöhe hat sich gegenüber dem letzten Entwurf um 0,30 m verringert.

 

Das Vorhaben ist gemäß § 34  Absatz 1 BauGB dahingehend zu betrachten, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.  Die nähere bauliche Umgebung entspricht einem Mischgebiet.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 07.08.2021 zu entscheiden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 170580 zum Neubau eines Vierfamilienhauses auf dem Flurstück 97, Flur 36, Gemarkung Crivitz zu erteilen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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