Beschlussvorlage - BV Dob GV 415/21

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist der Anbau / Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses (Bungalow - barrierefrei) durch Wintergarten - isolierte Abweichung zur Dachneigung und Dachdeckung
geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen B-Plans Nr. 2 Retgendorf.

Gemäß Festsetzungen des B-Plans sind Dachneigungen von 35° – 52° und eine Ziegeldeckung festgesetzt.

Der Antragsteller plant die ebenerdige Erweiterung des Einfamilienhauses (barrierefrei) durch den Anbau eines Wintergartens mit einer Dachneigung von 2,4° und einer Bitumendeckung.

Daher wird eine isolierte Abweichung beantragt.

 

Gemäß § 31 (2) BauGB kann von den Festsetzungen des B-Plans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

-          Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder

-          die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder

-          die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten               Härte führen würde und

-          wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Das ist vorliegend nicht der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 10.08.2021 erforderlich.

Da bis zu diesem Termin keine weitere Sitzung der Gemeindevertretung stattfindet, ist die Dringlichkeit gegeben. 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Dobin am See erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 210730 für den Anbau / Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses (Bungalow - barrierefrei) durch Wintergarten - isolierte Abweichung zur Dachneigung und Dachdeckung auf dem Flst. 229/5 der Flur 1 in der Gemarkung Retgendorf.

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...