Beschlussvorlage - BV Dob GV 410/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück sind der Abriss des vorhandenen Gebäudes und der Neubau eines Naturstammbungalows an gleicher Stelle geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im unbeplantem Innenbereich und wird demnach nach § 34 BauGB bewertet. Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 26.07.2021 erforderlich.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Dobin am See erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid BV 210122 für den Neubau eines Wohngebäudes auf dem Flurstück 91/4 der Flur 1 in der Gemarkung Retgendorf.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

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Anlagen

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