Beschlussvorlage - BV Dob GV 404/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Eigentümer des Grundstückes in der Gemarkung Retgendorf, Flur 1, Flurstück 68/13 hat eine Antrag auf eine zweite Grundstückszufahrt und damit verbundene Umsetzung der Straßenlaterne um etwa 2m nach rechts gestellt. Für dieses Gebiet gibt es keine Einschränkung oder ähnliches durch Satzung in Bezug auf die Zufahrt. Weiterhin grenzen die Grundstücke direkt an den Straßenkörper. Die Zufahrt ist somit nicht Antragspflichtig.

 

Die Versetzung der Laterne schon. Eine Versetzung ist notwendig damit der Eigentümer seine Zufahrt ordentlich nutzen kann. Ein Stromkasten ragt bereits in den Zufartsbereich.

 

Eine Versetzung hat keine negativen Auswirkungen auf die Ausleuchtung der Straße bei Dunkelheit.

 

Daher empfiehlt die Verwaltung der Umsetzung der Laterne unter den in dem Beschlussvorschlag angegebenen Bedingungen zuzustimmen. Dem Antrag kann auch ohne Notwendigkeit des Antrags zugestimmt werden, da mit dem Bescheid nochmal der Hinweis erfolgt, dass Regenwasser über die Zufahrt nicht auf die Straße abgeleitet werden darf. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Dobin am See beschließt dem Antrag für das Grundstück in der Gemarkung Retgendorf, Flur 1, Flurstück 68/13 auf eine zweite Zufahrt und der Versetzung der Laterne um 2m nach rechts unter folgenden Bedingungen Zuzustimmen.

 

  1. Alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.

 

  1. Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.

 

  1. Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.

 

  1. Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monate nach Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün anzuzeigen.

 

  1. Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Gemeinde Dobin am See, sowie das Amt Crivitz behält sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine- die Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers

 

 

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Anlagen

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