26.05.2021 - 9 Antrag auf zweite Grundstückszufahrt und Verset...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Sachverhalt wurde erläutert

 

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Beschlussvorschlag:

 Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung: Die Gemeindevertretung Dobin am See beschließt dem Antrag für das Grundstück in der Gemarkung Retgendorf, Flur 1, Flurstück 68/13 auf eine zweite Zufahrt und der Versetzung der Laterne um 2m nach rechts unter folgenden Bedingungen Zuzustimmen.

 

  1. Alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.

 

  1. Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.

 

  1. Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.

 

  1. Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monate nach Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün anzuzeigen.

 

Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Gemeinde Dobin am See, sowie das Amt Crivitz behält sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

5 Ja – Stimmen

0 Nein –Stimmen

0 Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage