Beschlussvorlage - BV Tra GV 276/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Mit Schreiben vom 12.04.21 ist die Fällung einer Eiche im Bereich des Grundstücks Bungalowsiedlung III 6 beantragt worden.

Der Standort befindet sich in der Grünfläche 9 des B-Plans Nr. 4 „Wochenendhausgebiet III“. Der Gehölzbestand aus Bäumen und Sträuchern ist laut Festsetzung Punkt 3.9 dauerhaft zu erhalten. Daher ist bei altersbedingten Ausfall zu ersetzen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Tramm beschließt, der beantragten Fällung der Eiche auf dem Grundstück  Bungalowsiedlung III Nr. 6 zuzustimmen, da es sich um einen altersbedingten Ausfall handelt.

 

Der Zeitraum der Baumfällung darf aufgrund der akuten Gefährdung (Einsturzgefahr) innerhalb der Nist- und Brutzeit (1. März bis 30. September) liegen.

 

Als Ersatz sind gemäß der Festsetzung 3.9 des B-Plans Nr. 4 der Gemeinde Tramm für den Großbaum zwei Laubbäume aus dem Jungwuchsbestand zu erhalten und zu fördern. Die natürliche Vegetationsschicht des Bodens ist zu erhalten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

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Anlagen

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