27.05.2021 - 9 Antrag auf Baumfällgenehmigung in der Bungalows...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Behr erläutert diesen Beschluss und beantwortet die gestellten Fragen. Im Anschluss verliest Herr Behr die Beschlussvorlage.

 

 

In diesem Zusammenhang berichtet Frau Eggert, dass in den Bungalowsiedlungen immer wieder Bäume ohne Fällgenehmigung gefällt werden. Diesem Treiben sollt umgehend durch verstärkte Kontrollen entgegen gewirkt werden.

Auftrag Amt: Festgesetzte Bäume überprüfen und ggf. Ersatzpflanzungen fordern.

 

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Beschluss:

Die Gemeinde Tramm beschließt, der beantragten Fällung der Eiche auf dem Grundstück  Bungalowsiedlung III Nr. 6 zuzustimmen, da es sich um einen altersbedingten Ausfall handelt.

 

Der Zeitraum der Baumfällung darf aufgrund der akuten Gefährdung (Einsturzgefahr) innerhalb der Nist- und Brutzeit (1. März bis 30. September) liegen.

 

Als Ersatz sind gemäß der Festsetzung 3.9 des B-Plans Nr. 4 der Gemeinde Tramm für den Großbaum zwei Laubbäume aus dem Jungwuchsbestand zu erhalten und zu fördern. Die natürliche Vegetationsschicht des Bodens ist zu erhalten.

 

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Abstimmungsergebnis:

8Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage