Beschlussvorlage - BV Pin GV 587/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Eigentümer des Grundstücks in der Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flurstück 81/38 haben einen Antrag auf Versetzung der Grundstückszufahrt gestellt. Die Entscheidung ist ausschlaggebend für die weitere Bauplanung (Terrasse, Sonnenseite). Die Zufahrt soll wie im beiliegenden Plan ersichtlich eine Breite von 4m haben und durch eine leicht schräge Einfahrt an dem vorhandenen Baum vorbeiführen.

 

Die Breite von 4m entspricht den Vorgaben des B-Plans. Es befindet sich kein Gehweg zwischen Grundstück und Straße.

 

Die Amtsverwaltung empfiehlt dem Antrag unter den im Beschlussvorschlag aufgeführten Bedingungen zuzustimmen. 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pinnow beschließt dem Antrag auf Versetzung der Grundstückszufahrt für das Grundstück in der Gemarkung Petersberg, Flur1, Flurstück 81/38unter folgenden Bedingungen zuzustimmen.

 

  1. Alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.

 

  1. Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.

 

  1. Als Abschluss zur Fahrbahnkante ist ein Rundbordstein einzubauen.

 

  1. Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.

 

  1. Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.

 

  1. Die Zufahrt ist analog (Optik) zur Fahrbahn zu befestigen.

 

  1. Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monate nach Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün anzuzeigen.

 

  1. Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Gemeinde Pinnow, sowie das Amt Crivitz behält sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Die Kosten gehen zu Lasten des Antragsstellers 

 

 

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