18.05.2021 - 7 Antrag auf Versetzung der Grundstückszufahrt
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di., 18.05.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Stephan Buchs
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss: Dem Beschlussvorschlag wurde unter der Bedingung, dass Herr Reinke vor Beginn der Arbeiten einen Vororttermin wahrnimmt und die verlegte Zufahrt abnimmt, zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pinnow beschließt dem Antrag auf Versetzung der Grundstückszufahrt für das Grundstück in der Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flurstück 81/38 unter folgenden Bedingungen zuzustimmen.
- Alle durch die Baumaßnahmen auftretenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.
- Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.
- Als Abschluss ist ein Rundbordstein einzubauen.
- Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.
- Das auf dem antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.
- Die Zufahrt ist analog (Optik) zur Fahrbahn zu befestigen.
- Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monate nach der Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/Beiträge/ Grün anzuzeigen.
Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Gemeinde Pinnow, sowie das Amt Crivitz behalten sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen.
